Unser Kundenservice

Deine Zufriedenheit hat bei Messerheld höchste Priorität und ist unser oberstes Gebot. Neben der besten Pflege für deine Küchenmesser wollen wir dir auch den besten Kundenservice bieten:

  1. Ruf uns an unter +49 30 44048606.
    Wir sind von Montag bis Freitag von 9 — 16 Uhr für dich da. Wir sind uns für keine Frage oder Anfrage zu schade.
  2. Schreib uns unter [email protected].
    Jederzeit. Wir reagieren innerhalb einer Stunde.

AGB

Diese Regeln gelten ergänzend, wenn Du unsere Seite nutzt oder unseren Service buchst.

1. Vertrag

Wenn Du uns über die Webseite einen Auftrag erteilst, dann behalten wir uns vor, den Auftrag abzulehnen. Ein Vertrag zwischen uns kommt also erst zustande, wenn wir durch eine Rückmeldung oder durch eindeutiges Verhalten (indem wir zum Beispiel mit der Durchführung des Vertrages beginnen) zu erkennen geben, dass wir den Auftrag annehmen. Auch wenn wir Dir einen Lieferschein oder eine Rechnung zukommen lassen, gilt das als Annahme und wir haben damit einen Vertrag mit Dir geschlossen.

Bei technischen, wirtschaftlichen oder rechtlichen Probleme, die uns die Durchführung des Vertrages wesentlich erschweren, behalten wir uns vor von einem geschlossenen Vertrag zurückzutreten

2. Lieferzeiten

Wir sind bei der Lieferung von Dienstleistern und anderen Faktoren abhängig. Unsere angegebenen Lieferzeiten sind daher Schätzungen, keine verbindlichen Zusagen.

3. Preise

Unsere Preise enthalten in der Regel Umsatzsteuer und Lieferkosten. Es kann aber sein, dass wir im Einzelfall davon abweichen. In solchen Fällen werden wir das auf der Produktseite eindeutig ausweisen.

4. Versicherung

Wir haften nur bis zum dreifachen des Auftragswertes für Schäden oder Verluste. Zusätzlich sind Deine Messer beim Versand über DHL bis zu 500 Euro versichert. Sollte der Wert Deiner Messer diesen Betrag übertreffen kontaktiere uns bitte unmittelbar nach der Bestellung, sodass wir eine Zusatzversicherung buchen können.

Die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit (oder aus anderen, gesetzlich zwingend vorgeschriebenen Fällen) wird durch diesen Absatz aber nicht ausgeschlossen.